AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – The Task GmbH
 

I. Vertrag 
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung (Angebot des Käufers) binnen 14 Tagen abzulehnen, falls die Lieferung nicht vorher erfolgt ist. Verpflichtungen für uns entstehen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung. Vertragsvereinbarungen und -änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen sind schriftlich festzulegen.

II. Angebot 
Unsere Angebote sindstets frei bleibend und unverbindlich, Lieferungsmöglichkeit ist vorbehalten. Technische und gestalterische Änderungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd Maß gebend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. An sämtlichen von uns vor oder nach dem Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sämtliche derartigen Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird, unaufgefordert und unverzüglich an uns zurückzugeben.

III. Preise, Zahlungsbedingungen
Vereinbarte Kaufpreise sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse fällig, Reparaturen, Dienstleistungen und andere Leistungen sofort nach Rechnungsstellung. Vereinbarte Nebenleistungenwerden zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet. Bei Überschreitung eines Zahlungsziels werden bankübliche Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Erstlieferung oder bei Zweifeln hinsichtlich einer Kreditwürdigkeit des Käufers behalten wir uns eine Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme vor. Alle Preise verstehen sich zzgl. jeweils gültiger MwSt. Soweit zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Lieferung/Leistung mehr als 4 Monate liegen, behalten wir uns vor, für alle noch nicht ausgelieferten Waren den Kaufpreis anzupassen, hilfsweise neu zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung hierfür nicht zustande, sind wir zur Verweigerung der Vertragserfüllung ohne Ersatzverpflichtung berechtigt. Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus diesem Kaufvertrag beruht. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung, dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen.

IV. Lieferung 
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Käufers. Teillieferungen sind zulässig. Die Preise für Geräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein. Verlangt der Käufer eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt. Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Käufer. Die Gefahr geht in allen Fällen mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Eine Versicherung einer Sendung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zu Lasten des Käufers abgeschlossen. Der Beginn der im Kaufvertrag angegebenen Lieferzeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Gerät der Verkäufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalisierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes, maximal 5 % des Lieferwertes, zu verlangen. Ist der Verzug eingetreten und hat der Käufer eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer jedoch nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei kaufmännischen Fix-Geschäften.

V. Abnahme 
Der Käufer hat den Kaufgegenstand innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort abzunehmen. Ist er mit der Abnahme in Verzug, kann der Verkäufer ihm eine Nachfrist von 3 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktrete oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlange. Der Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert hat oder er offenkundig zur Zahlung des Kaufpreises nicht in der Lage ist. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 33% des Kaufpreises zuzüglich des Preises für Porto, Abholung, Fahrt usw. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist. Dem Käufer bleibt es vorbehalten, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen. Macht der Verkäufer von seinen Rechten, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, keinen Gebrauch, so kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist dem Käufer einen gleichen oder ähnlichen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen bereitstellen.

VI. Eigentumsvorbehalt 
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach der Rücknahme der Kaufsache ist der Verkäufer berechtigt, diese anderweitig zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Spannungs- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, sind diese auf Kosten und Risiko des Käufers durchzuführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer unverzüglich den Verkäufer schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer haftet für alle dem Verkäufer zur Verfolgung seiner Rechte entstehenden Kosten. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich aller Nebenkosten und Steuern) ab, die ihm aus der Weiter Veräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einbeziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Davon unberührt bleibt die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen. Er verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt eine dieser Bedingungen vor, ist der Käufer verpflichtet – der Verkäufer berechtigt – die Abtretung aufzudecken. Der Käufer ist verpflichtet, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache der Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für den Verkäufer. Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung seiner Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

VII. Gewährleistung 
Zur Erfüllung der Gewährleistung behalten wir uns Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Wandlung und Minderung sind erst zulässig, wenn zwei Nachbesserungen und/oder eine Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind. Nachbesserungen werden durch den Verkäufer am ursprünglichen vertraglichen Leistungsort ausgeführt. Sollen diese Leistungen auf Wunsch des Käufers an anderen Orten durchgeführt werden, werden Reisezeiten und Fahrtkosten zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet. Kostenlos ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Eine Gewährleistung für Gebrauchtgeräte und gebrauchte Teile wird nicht übernommen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen oder Reparaturen an den Produkten vom Käufer oder Dritten vorgenommen bzw. Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, wenn der Defekt auf äußere Einflüsse zurückzuführen ist.

VIII. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzungen der Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistung, positive Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, unerlaubte Handlung) sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens.

IX. Schutz- und Urheberrechte 
Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich und schriftlich benachrichtigen, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein vom Verkäufer geliefertes Produkt hingewiesen wird. Der Käufer wird den Verkäufer gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen den Verkäufer dadurch entstehen, dass er Instruktionen des Käufers befolgt hat oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt für den Verkäufer nur Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf vom Verkäufer gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung der Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch den Verkäufer – lediglich für Archiv- oder Sicherheitszwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien deutlich anzubringen.

X. Sonstiges 
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sofern einzelne Bestimmungen nicht wirksam oder anfechtbar sind oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. 

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